AGB - DHD-Reinigungs-Management

DHD Reinigungs-Management GmbH

  1. Die hier angeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen privaten Kunden.
  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

Vertragsabschluss - Auftragserteilung:

Ein Vertragsabschluss kommt entweder durch beiderseitige, Unterfertigung unseres Dienstleistungsvertrages, oder unserer Auftragsbestätigung zu einem Einzelauftrag zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Die Leistungen werden wie im Vertrag/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von den hierzu autorisierten Personen des Auftraggebers und des Auftragnehmers festgelegt, bzw. bestätigt werden.

Leistungserbringung:

Bei allen Arbeiten hat die zu reinigende Fläche zur Bearbeitung frei zu sein, andernfalls kann mit den Arbeiten nicht begonnen werden. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, daß unser Personal gegen zusätzliche Verrechnung (Regiestunden) bewegliche Gegenstände für den Zeitraum der Reinigung entfernt.

Der im Zuge der Dienstleistungserbringung anfallende Wasser- und Stromverbrauch geht zu Lasten des Auftraggebers. Besteht ein Dienstleistungsvertrag sind vom Auftragsgeber geeignete, versperrbare Räumlichkeiten zur Lagerung von Maschinen und Materialien entgeldfrei zur Verfügung zu stellen. Selbiges gilt für mehrtägige Einzelbeauftragungen wie z.B. Bauendreinigungen. 

Sind die zu reinigenden Räume versperrt, so sind vom Auftraggeber jeweils zwei Schlüssel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Bei Verlust wird von uns nur der Ersatz des Einzelschlüssels geleistet.
Ist der freie Zugang zur Arbeitsstelle für unser Personal nicht möglich, so werden Wartezeiten, vergebliche Anfahrt, etc. als gesonderter Aufwand in Rechnung gestellt.

Preise:

Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer und basieren auf den Lohn- u. Materialkosten zum Zeitpunkt der Angebotslegung. In den Preisen sind alle Lohn-, Material- u. Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsgeräte und -maschinen enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die kollektivvertraglich festgelegten Erschwernis-, Gefahren- u. Schmutzzulage, die Haftpflicht- u. Unfallversicherung, sowie Kundenbetreuung, Inspektionen und Kontrollen, Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Ersatz unserer Arbeitskräfte (im Urlaubs- oder Krankheitsfall) inbegriffen. Auffüllartikeln wie Papierhandtücher, WC-Papier, etc. sind in den Preisen nicht enthalten.

Zahlungsbedingungen:

Die nach durchgeführter Arbeitsleistung erstellten Rechnungen sind prompt nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Einzahlung zu bringen.
Bei periodischen Reinigungen erfolgt die Fakturierung am 15. des laufenden Monats, zahlbar netto Kassa bis zum 5. des Folgemonats.

Ist der Auftraggeber mit der vereinbarten Zahlung oder Leistung in Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und

a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis 5 Tage nach Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,

b) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat verrechnen

oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages von uns geeignet erscheinenden Sicherheiten einschließlich Vorauszahlungen abhängig zu machen.

Der Auftrageber hat uns in jedem Fall die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Kosten eines beigezogenen Rechtsanwaltes) zu ersetzen. Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns, gewährte Nachlässe nachzuverrechnen.

Mehrere Liegenschaftseigentümer haften solidarisch. Bei Übertragung der Liegenschaft oder bei Wechsel der Hausverwaltung hat der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Abänderung des Vertragsnehmers im mit uns abgeschlossenen Vertrag zu sorgen.

Gegen unsere Ansprüche kann der Auftraggeber nur mit gerichtlich festgestellten oder von uns anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen zurückzuhalten. Bei Lieferung von eigentumsfähigen Gütern wird zu unseren Gunsten ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages zuzüglich allfälliger Zinsen und Mahnspesen vereinbart.

Vertragsdauer:

Ist im Vertrag keine Laufzeit festgelegt, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann nur mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt  3 Monate, wobei eine Kündigung nur mit Ende des Quartals erfolgen kann.
Einzelaufträge sind für eine einmalige Durchführung abgeschlossen.

Vorzeitige Vertragsauflösung:

Vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber kann nur im Fall eines vorliegenden, terminisierten Leistungsvertrag erfolgen, wenn Nicht- oder Schlechtleistung mehrmals begründet und schriftlich reklamiert, von unserer Seite zwar anerkannt aber nicht behoben wurde. Auch in diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wobei eine Kündigung nur mit Ende eines Quartals erfolgen kann.

Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen.

Reklamationen:

Eventuelle Reklamationen über Schlecht- oder Nichtleistungen müssen sofort, jedoch spätestens bis zum 4. des Folgemonats bei uns schriftlich einlangen, ansonsten hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Vergütung. 

Gewährleistung und Haftung:

Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. 

Bei Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet mit unserem Kundenbetreuer die Abnahme der Arbeiten durchzuführen und etwaige Schäden sofort und schriftlich bekannt zu geben. Findet diese nicht statt gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgeschlossen. Für später gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung, mangelnder Qualität der zu reinigenden Objekte oder versteckter Mängel auftreten sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.

Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung des zu reinigenden Gegenstandes durch unser Personal entstanden sind, müssen vom Auftraggeber sofort (spätestens 3 Tage nach Beendigung der Reinigung) schriftlich an uns gemeldet, etwaige Beweißmittel gesichert und uns zur Verfügung gestellen werden.

Gegenstände, welche einer besonders sorgfältigen Handhabung bedürfen sind uns vor Arbeitsbeginn schriftlich zur Kenntnis zu bringen, andernfalls haften wir nicht für eventuelle durch die Reinigungsarbeiten entstandenen Schäden.

Versicherung:

Für Schäden, welche im Zuge unserer Tätigkeiten auftreten besteht eine Haftpflichtversicherung.

Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist das festgelegte Objekt des Auftraggebers.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Wien.

Abweichende Bestimmungen:

Von den hier festgelegten Geschäftsbedingungen abweichende Festlegungen können nur innerhalb eines Dienstleistungsvertrages, bzw. einer Einzelbeauftragung getroffen werden und sind nur für diese gültig.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt falls diese hier vorliegenden Geschäftsbedingungen Lücken enthalten.